SPD Efringen-Kirchen

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SPD vor Ort

Rainer Stickelberger vor Ort

Ortstermin am Bahnhof mit Stickelberger

EFRINGEN-KIRCHEN (BZ). Der anhaltende Güterverkehr auf der Rheintalstrecke und die Problematik abgestellter Güterzüge am Bahnhof Efringen-Kirchen sind Themen eines Vor-Ort-Termins, zu dem der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger am Freitag, 21. April, nach Efringen-Kirchen kommt. Der SPD-Ortsverein lädt alle Interessierten sowie betroffene Anwohner dazu ein. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr.

Es geht bei dem Termin darum, schreibt der SPD-Ortsvorsitzende Armin Schweizer in seiner Einladung, "den Landtagsabgeordneten über die katastrophale Lärmentwicklung sowie über die Gefahren, denen die Anwohner durch vor ihrer Haustür abgestellte Güterzüge mit Chemikalien ausgesetzt sind, zu informieren." Wie bereits berichtet, hat sich Rainer Stickelberger in dieser Angelegenheit bereits an den DB-Konzernbeauftragten für Baden-Württemberg, Sven Hantel, gewandt (BZ vom 24. März 2017). Bürger hatten wegen der Missstände Stickelberger um Unterstützung gebeten.

Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht auf Schutz vor gesundheitsschädlichem und belastendem Lärm, schrieb Stickelberger an Hantel und forderte ihn auf, sich dafür einzusetzen, dass schon jetzt und nicht erst 2019 oder gar 2025 so viele Güterzüge wie möglich und vor allem nachts durch den Katzenbergtunnel geleitet werden. Am Bahnhof Efringen-Kirchen seien "Lärmschutzmaßnahmen und Rücksicht auf die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen in höchstem Maße erforderlich."Stickelberger mahnt bei der Bahn auch an, dass Bürger Antworten auf ihre Beschwerden bekommen.    

 

Ortstermin am Bahnhof mit Stickelberger (veröffentlicht am Di, 11. April 2017 auf badische-zeitung.de)

Rainer Stickelberger vor Ort

Bei einem Vor-Ort-Termin am Bahnhof in Efringen-Kirchen haben sich der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger und Armin Schweizer, Vorsitzender des SPD-Ortsverbands, am Freitag die Sorgen der Anwohner angehört.    

weiter unter

Bürger beklagen Lärm und Gefahr (veröffentlicht am So, 23. April 2017 11:29 Uhr auf badische-zeitung.de)

SPD solidarisch mit Anwohnern

SPD: Bahn bietet keine Lösungen und  spielt auf Zeit

Das Antwortschreiben des baden-württembergischen Konzernbevollmächtigten Sven Hantel an Rainer Stickelberger, das er im Auftrag seines Bahnchefs verfassen sollte, löst nicht nur Kopfschütteln und Unverständnis beim SPD-Ortsverein Efringen-Kirchen aus, sondern auch weitere Überlegungen, wie der Ortsverein den Bahnanwohnern in Efringen-Kirchen Hilfe und Unterstützung bieten kann.

Dass sich die Bahn der akuten Problematik durch die unmittelbar vor den Haustüren der Anwohner abgestellten Gefahrgutwaggons sowie die nächtlichen und feiertäglichen Lärmbelästigungen nicht annimmt, zeigt nicht nur die Arroganz dieses Großkonzerns, sondern lässt auch erkennen,  dass sie keine Lösung  hat. „Dass die Bahn die Sorgen der Bürger nicht ernst nimmt, ist mehr wie ärgerlich“, betont der Vorsitzende Armin Schweizer. Stattdessen setzt sie auf den Faktor Zeit und verschiebt eine Informationsveranstaltung in den Herbst, die der Konzernbevollmächtigte im März noch als „baldmöglichst“ ankündigte. Dass sich in der Angelegenheit insgesamt überhaupt nichts bewegt  sei umso ärgerlicher, als dass wir die Bahn für eine umweltverträgliche Mobilität, den sichereren Transport von Gefahrgütern wollen und brauchen und es daher unabdingbar ist,  dass die Bahn bei den Bürgerinnen und Bürgern für Transparenz und Akzeptanz sorgt und ihr somit  jede Optimierung für die Bürger wichtig ist. 

Der SPD-Ortsverein wird an der Seite der betroffenen und geplagten Bürger für eine zeitnahe Lösung einstehen“, führt Schweizer weiter aus. Die Bahn verspielt damit nicht nur Vertrauen, sie überlässt die Bürger mit ihren Sorgen und Nöten sich selbst. 

Anfrage Abstellen von Gefahrgutwaggons in Wohngebiet Rita Schwarzelühr-Sutter

Ihre Anfrage:

„In der Gemeinde Efringen-Kirchen bereitet den Bürgerinnen und Bürgern der Umstand große Sorge, dass Gefahrguttransporte (Waggons) stunden- bis tagelang am Bahnhof, und damit auch in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, abgestellt werden. Vor Ort ist nicht bekannt, um welche Gefahrgüter es sich handelt; auch die örtliche Feuerwehr wird nicht darüber informiert oder in Übungen miteinbezogen. 

Gerne würden wir wissen, wo und wie das Abstellen von Gefahrenguttransporten (hier:

Waggons) in Wohngebieten geregelt ist und inwieweit das Abstellen der Waggons zulässig ist.

Aufgrund der Dringlichkeit freue ich mich auf eine schnellstmögliche Rückmeldung aus dem

BMVI.“

Hierzu erhalten Sie folgende Stellungnahme.

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen und nationalen Rechtsvorschriften umfassend geregelt. Für die sichere Beförderung auf der Schiene gibt es mit der „Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)“ ein seit Jahrzehnten eingeführtes internationales Regelwerk, das ausführlich vorschreibt, durch welche

Maßnahmen von den am Transport Beteiligten der Schutz von Menschen und der Umwelt zu gewährleisten ist. Die Vorschriften des RID gelten sowohl für den grenzüberschreitenden, als auch den innergemeinschaftlichen und innerstaatlichen Verkehr.

Diese Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik, aber auch aufgrund von Unfallauswertungen, laufend überprüft und in einem zweijährigen Intervall weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung von

Gefahrgutbeauftragten, Triebfahrzeugführern und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen. Gerade im Schienenverkehr sind die Anforderungen an den sicheren Einschluss der Gefahrgüter auch bei Unfällen durch die Einführung von

Energieverzehreinrichtungen (Crashpuffer) und passiven Schutzmaßnahmen für die Tanks in den letzten Jahren erheblich erhöht worden.

Hinsichtlich der nationalen Rechtsvorschriften ist insbesondere auf die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB)“ hinzuweisen. Die GGVSEB enthält

Vorschriften, die sich an alle Personen richtet, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (u.a. Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Befüller, Betreiber von Eisenbahnkesselwagen). Diese haben nach § 4 GGVSEB für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter allgemeine Sicherheitspflichten zu beachten und darüber hinaus gemäß §§ 17 bis 34a GGVSEB jeweils einen umfassenden Pflichtenkatalog mit detaillierten Sicherheitspflichten zu erfüllen. Damit wird erreicht, dass alle Beteiligten in einem eindeutig bestimmten Umfang die Beförderungssicherheit gewährleisten müssen. Die Einhaltung der Pflichten im Schienenverkehr wird systematisch durch die Kontrolleure des EisenbahnBundesamtes (EBA) und der Landesbehörden überwacht.

Die Beachtung der Gefahrgutrechtsvorschriften und des allgemeinen Verkehrsrechts stellt sicher, dass die Allgemeinheit durch die intrinsischen Eigenschaften der gefährlichen Güter während der Beförderung nicht unverhältnismäßig gefährdet wird. Der Begriff der Beförderung schließt auch transportbedingte Aufenthalte und verkehrsbedingtes Verweilen ausdrücklich ein, damit wird der sichere Einschluss der Güter auch bei einem verkehrsbedingten Verweilen der Güter in einem Unterwegsbahnhof gewährleistet. Da die vorstehenden Aussagen auch für die anderen Verkehrsträger in gleicher Weise zutreffen, sind Einschränkungen bei der Nutzung der Verkehrswege grundsätzlich nicht erforderlich. Das gilt auch und besonders für die Nutzung von Eisenbahnstrecken und sonstiger Eisenbahnanlagen wie Bahnhöfe und Rangierbahnhöfe. 

Es ist nicht zu erwarten, dass eine behördlich vorgegebene Nutzung bestimmter Strecken und sonstiger Bahnanlagen einen messbaren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit des

Gefahrguttransportes auf der Schiene leisten und einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn für die

Allgemeinheit und die Umwelt bringen würde. Im Gegenteil würden diesbezügliche staatliche Eingriffe zu einem Erschwernis bei der Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr führen und zu einer ungewollten Verlagerung auf den Straßenverkehr führen. Die

Bundesregierung hält daher verkehrslenkende behördliche Maßnahmen im Eisenbahnverkehr nicht für erforderlich.

Im Übrigen werden seit 1970 aufgrund der systemimmanenten Vorteile des Schienenverkehrs (u.a. spurgeführter Verkehrsweg, zentrale Betriebssteuerung und –überwachung) besonders gefährliche Güter in bestimmten Mengen grundsätzlich auf die Bahn und das Binnenschiff verwiesen (administrative Verkehrsverlagerung gemäß §§ 35 bis 35c GGVSEB).

Hinsichtlich des zeitweiligen Abstellens von Güterwagen mit gefährlichen Gütern verweise ich auf die Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10 RID. Danach müssen alle

Terminalbereiche, Plätze, Rangierbahnhöfe, etc., die für das zeitweilige Abstellen während der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein. Auch dies wird durch die vorgenannten Behörden überwacht; die Anfrage hat BMVI zum Anlass genommen, das EBA auf die von Ihnen geschilderte Situation hinzuweisen.

Hinsichtlich der Information der Feuerwehren ist festzuhalten, dass diese bewusst nicht im Vorhinein erfolgt, da die daraus resultierende Informationsflut zu keinerlei Maßnahmen führen würde, hingegen bei allen Beteiligten einen hohen Mehraufwand verursachen würde.

Im RID ist eine andere Vorgehensweise festgelegt worden, die den Betreiber der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet, während jedem Zeitpunkt der Beförderung über den uneingeschränkten Zugang zu den wesentlichen Informationen zu den beförderten Gefahrgütern zu verfügen und sie zu Sicherheits-, Sicherungs- oder Notfalleinsatzzwecken zur Verfügung zu stellen. Daneben gibt es weitere Pflichten für den Infrastrukturbetreiber und

den Beförderer, die sicherstellen, dass in Notfällen sowohl Informationen als auch Hilfeleistungen (Notfallmanager) zur Verfügung stehen. Sollte es diesbezügliche Informationsdefizite bei der örtlichen Feuerwehr geben, können die Kontakte der Ansprechpartner auf Bahnseite zur Verfügung gestellt werden.

Gefahrgüterwaggons in Efringen-Kirchen: Rita SchwarzelührSutter erhält Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium /

Bezüglich des Abstellens von Gefahrgüterwaggons im

Bahnhofsbereich der Gemeinde Efringen-Kirchen hat sich die

Parlamentarische Staatsekretärin und SPD-

Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit einem Schreiben an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und nun Antwort erhalten. 

 

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin und SPDBundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter:

 


„Das Abstellen von Gefahrgüterwaggons in Efringen-Kirchen hat zu viel Unmut in der betroffenen Bevölkerung geführt. Deshalb war es mir wichtig, dass das Bundesverkehrsministerium hier Stellung bezieht. Der Antwort des BMVI entnehme ich, dass sie meine Anfrage zum Anlass genommen haben, dem zuständigen Eisenbahnbundesamt die Situation vor Ort in Efringen-Kirchen zu schildern. Dieses kontrolliert gemeinsam mit den

Landesbehörden, ob alle Sicherheitspflichten mit Bezug auf das

Abstellen von Gefahrgüterwaggons eingehalten werden. Die Sicherheit der Bevölkerung hat hier oberste Priorität.“

 

Auch der SPD-Bundestagskandidat für den Wahlkreis LörrachMüllheim, Jonas Hofmann, macht noch einmal deutlich: 

 

„Dass Anwohner sich nicht sicher fühlen, wenn 2,5 Millionen Liter Benzin vier Tage im Bahnhof stehen, ist mehr als verständlich. Ich kann nicht nachvollziehen, warum diese Gefahrgutwaggons mitten im Wohngebiet abgestellt werden müssen. Wir müssen darauf drängen, dass die

Sicherheitsvorschriften beim Abstellen von Gefahrgutwaggons vollumfänglich eingehalten werden. Von daher ist es gut, dass das BMVI das Eisenbahnbundesamt nochmals auf die Situation hier bei uns in Efringen-Kirchen aufmerksam gemacht hat. Insgesamt muss der Güterverkehr allerdings auch konsequenter durch den Katzenbergtunnel geführt werden. Dies war das

 

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Versprechen der Bahn beim Bau des Tunnels und daran muss sie sich halten"

 

In seinem Antwortschreiben nimmt das BMVI zu der Situation in Efringen-Kirchen wie folgt Stellung:

 

„…Hinsichtlich der nationalen Rechtsvorschriften ist insbesondere auf die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB)“ hinzuweisen. Die GGVSEB enthält Vorschriften, die sich an alle Personen richtet, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (u.a. Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Befüller, Betreiber von Eisenbahnkesselwagen). Diese haben nach § 4 GGVSEB für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter allgemeine Sicherheitspflichten zu beachten und darüber hinaus gemäß §§ 17 bis 34a GGVSEB jeweils einen umfassenden Pflichtenkatalog mit detaillierten Sicherheitspflichten zu erfüllen. Damit wird erreicht, dass alle Beteiligten in einem eindeutig bestimmten Umfang die Beförderungssicherheit gewährleisten müssen. Die Einhaltung der Pflichten im Schienenverkehr wird systematisch durch die Kontrolleure des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und der Landesbehörden überwacht. 

 

Die Beachtung der Gefahrgutrechtsvorschriften und des allgemeinen Verkehrsrechts stellt sicher, dass die Allgemeinheit durch die intrinsischen Eigenschaften der gefährlichen Güter während der Beförderung nicht unverhältnismäßig gefährdet wird. Der Begriff der Beförderung schließt auch transportbedingte Aufenthalte und verkehrsbedingtes Verweilen ausdrücklich ein, damit wird der sichere Einschluss der Güter auch bei einem

verkehrsbedingten Verweilen der Güter in einem

Unterwegsbahnhof gewährleistet…

 

…Hinsichtlich des zeitweiligen Abstellens von Güterwagen mit gefährlichen Gütern verweise ich auf die Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10 RID. Danach müssen alle Terminalbereiche, Plätze, Rangierbahnhöfe, etc., die für das zeitweilige Abstellen während der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein. Auch dies wird durch die vorgenannten Behörden überwacht; die Anfrage hat BMVI zum Anlass genommen, das EBA auf die von

Ihnen geschilderte Situation hinzuweisen.“

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Kontakt:

 

Abgeordnetenbüro Rita Schwarzelühr-Sutter Berlin

Robert von der Heide

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel: (030) 227 73 074

Fax: (030) 227 76 173

E-Mail: rita.schwarzeluehr-sutter.ma03@bundestag.de

 

 

Jonas Hoffmann 

Bundestagskandidat der SPD für Lörrach-Müllheim

Tel: 0172 344 06 73

E-Mail: jonas@jonashoffmann2017.de

Stickelberger schreibt an Landesverkehrsminister Hermann

                                                                                                             Lörrach, 28.06.2017

Sehr geehrter Herr Minister,

seit Monaten erreichen mich immer wieder Schreiben von Bürgern aus der zu meinem Wahlkreis gehörenden Gemeinde Efringen-Kirchen, in denen sich diese sowohl über die Lärmbelästigung durch den Güterverkehr als auch über Gefahrguttransporte auf der alten Rheintalstrecke beschweren. Ich habe mich daher auch bereits mehrfach an die DB gewandt, bin hier aber lediglich auf ein für den Herbst geplantes Informationsgespräch verwiesen worden.

Seit dieser Woche steht jedoch aus aktuellem Anlass das Thema Gefahrgüterzüge im Zentrum der Schreiben. Auch der Bürgermeister der Gemeinde, Herr Philipp Schmid, ist aufgrund der Bürgerbeschwerden bereits aktiv geworden und hat sich an die DB gewandt. Ebenso hat die Lokalpresse das Thema aufgegriffen (vgl. Anlage). Aktueller Anlass ist ein Gefahrguttransport, der mindestens seit Samstagmorgen, den 24.6.17 ohne Lok im Bahnhof von EfringenKirchen abgestellt und erst gestern entfernt wurde. Der Gefahrgutzug umfasste 20 Waggons mit explosiven sowie feuer- und umweltgefährliche Chemikalien – und dies mitten in einem Wohngebiet. 

Viele Anwohner sind daher mit Recht tief besorgt und halten die Situation für nicht hinnehmbar, zumal es sich hier keineswegs um einen Einzelfall handelt. Vielmehr kommt es laut Aussagen der Anwohner häufiger vor, dass Gefahrgutzüge am Bahnhof Efringen-Kirchen „geparkt“ werden. Vor allem aber stellt sich vielen Bürgerinnen und Bürgern die Frage, ob diese Praxis rechtlich zulässig ist.

Auch wenn es fraglos sicherer ist, Gefahrgüter auf der Schiene zu transportieren und staatliche Eingriffe daher nicht zu einer ungewollten Verlagerung auf die Straße führen dürfen, so muss doch die Sicherheit der Bürginnen und Bürger oberste Priorität haben und die Einhaltung der Sicherungspflichten muss gewährleistet sein.

Laut einer Stellungnahme des BMVI an meine Kollegin Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, müssen laut Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10 RID „alle Terminalbereiche, Plätze, Rangierbahnhöfe, etc. die für das zeitweilige Abstellen während der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein“. Diese Kriterien werden im Bahnhof Efringen-Kirchen keineswegs alle eingehalten:  das betreffende Gleis ist zwar zumindest einseitig gut beleuchtet, wird aber nicht kontrolliert und zudem liegt der Zug auf der anderen Seite im Dunklen; vor allen aber ist das ganze Bahnhofsgelände für jeden jederzeit bestens zugänglich – wie auch das beigefügten Foto belegt. Nicht näher definiert ist leider, was unter „zeitweilig“ zu verstehen ist. Und unklar bleibt auch, was unter „ordnungsgemäß gesichert“ zu verstehen ist - in irgendeiner Form überwacht wurden dieser und andere Gefahrgutzüge jedenfalls nicht, auch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen wurden nicht ergriffen. 

Da laut Stellungnahme des BMVI neben dem Eisenbahnbundesamt auch Landesbehörden für die systematische Überwachung der Einhaltung der Pflichten im Schienenverkehr zuständig sind, wende ich mich mit diesem Anliegen auch an Sie, sehr geehrter Herr Minister, um Sie um eine Stellungnahme Ihres zu Hauses zu bitten. Insbesondere bitte ich dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Ist Ihrem Haus die Situation am Bahnhof Efringen-Kirchen bekannt und wirken Landesbehörden hier an der systematischen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspflichten mit?

Zu welchen Ergebnissen sind die Landesbehörden bei der Überwachung gekommen? Wie beurteilt Ihr Haus die Praxis, Gefahrgüterzüge tagelang ungesichert im Bahnhof Efringen-Kirchen direkt neben einem Wohngebiet abzustellen?

Wie beurteilt Ihr Haus darüber hinaus grundsätzlich den Umstand, dass Güterzüge regelmäßig über die alte Rheintalstrecke, an der zahlreiche Ortschaften liegen, geleitet werden, während Personenzüge den Katzenbergtunnel nutzen können sowohl unter Sicherheits- wie auch unter Lärmschutzaspekten?

Für Ihre Stellungnahme danke ich Ihnen.

Mit besten Grüßen

 

Rainer Stickelberger, MdL

Verkehrsminister Hermann antwortet Stickelberger

Stickelberger schreibt erneut an Verkehrsmin. Hermann

 

 
  Textfeld: Rainer Stickelberger, MdL
Wahlkreisbüro, Tumringer Str. 226, 79539 Lörrach

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Herrn Minister

Winfried Hermann, MdL

Hauptstätterstr. 67

 

70178 Stuttgart

 

 

 

 

 

 

Lörrach, den 25.08.2017

 

 

 

 

 

Gefahrgüterzüge auf der alten Rheintalstrecke

Mehrtägiges Abstellen von Gefahrgutzügen neben einem Wohngebiet in Efringen-Kirchen

Aktenzeichen: 3-3822.3-00/353

 

 

 

Sehr geehrter Herr Minister, lieber Winfried,

 

 

ich erlaube mir auf Ihr Antwortschreiben vom 27.7.17 auf meine Anfrage vom 28.6.17 zurückzukommen.

 

In Ihrer Antwort hatten Sie mir mitgeteilt, dass Sie mein Schreiben zum Anlass genommen haben, um das Eisenbahn-Bundesamt um eine Überprüfung des von mir geschilderten Sachverhaltes – mehrtägiges Abstellen von Gefahrgüterzügen neben einem Wohngebiet in Efringen-Kirchen – zu bitten. Für diese Zusage danke ich Ihnen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir nun auch mitteilen lassen könnten, was diese Überprüfung zwischenzeitlich ergeben hat.

 

Darüber hinaus hatten Sie mir mitgeteilt, dass die Landesbehörden ausschließlich im Bereich der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für Gefahrgutzüge zuständig sind. Obwohl das Land demnach offenbar keine Zuständigkeit für die von mir geschilderten Sachverhalte hat, möchte ich Sie erneut um eine Stellungnahme zu der Frage bitten, wie Ihr Haus die Praxis beurteilt, dass Gefahrgutzüge an einem nicht entsprechend gesicherten Bahnhof (nicht gut beleuchtet und jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich) neben einem Wohngebiet tagelang abgestellt werden.

 

Für Ihre Stellungnahme danke ich Ihnen.

 

 

Mit besten Grüßen

SAT9054

 

 

 

Rainer Stickelberger, MdL

 

 

 

 

 

 

 

 

Kopien an:

 

Philipp Schmid, Bürgermeister

Armin Schweizer, SPD-Ortsvereinsvorsitzender

Stefan Hoffman, Anwohner

Dr. Friedrich Lehr, Anwohner

Roland Diehl, MUT e.V.