SPD Efringen-Kirchen

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Antrag zu Gefährdung durch Gefahrguttransporte

Veröffentlicht am 26.07.2017 in Pressemitteilungen

SPD stellt Antrag an die Bundestagsfraktion, das Abstellen von Gefahrguttransporten in Wohngebieten zu verbieten

Auf seiner jüngsten Vorstandssitzung diskutierte der SPD-Ortsverein noch einmal die unbefriedigende Situation für die Anwohner am Bahnhof Efringen-Kirchen und beschloss einen Antrag an die SPD-Bundestagsfraktion, in dem der Ortsverein die Fraktion auffordert, initiativ zu werden, um das zeitweilige Abstellen von Gefahrguttransporten in Wohngebieten generell zu unterbinden oder die Vorschriften für die Sicherung gefährlicher Güter so zu ändern, dass sie auch einen hinreichenden Schutz für die Bevölkerung vorsehen.

Zur Begründung nennt der Ortsverein die „Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter“ (RID) im „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF) auf das sich alle berufen, wenn es um Sicherheitsfragen von Gefahrguttransporten geht.

Gerade dort sieht die SPD einen gravierenden Mangel. „Die Vorschriften für die Sicherung von Gefahrguttransporten sind dort nur unzureichend geregelt“, erklärt Vorsitzender Armin Schweizer in der Runde. „Sie bieten wie im konkreten Fall am Bahnhof von Efringen-Kirchen, wo Gefahrgutwaggons über Tage ungeschützt in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet abgestellt werden, keinen hinreichenden Schutz für die Bevölkerung.“

Die Vorschrift für die Sicherung gefährlicher Güter besagt in Kapitel 1.10 lediglich, dass die gefährlichen Güter „ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein müssen“.

In der Begründung heißt es weiter:

In Zeiten terroristischer Anschläge wird die Formulierung „soweit möglich“ aus Sicht der Anwohner mit großer Sorge gesehen. Da ein hinreichender Schutz für in Wohngebieten abgestellte Gefahrguttransporte äußerst schwierig sein dürfte, wäre es einfacher und zielführender, das zeitweilige Abstellen gefährlicher Güter in Wohngebieten generell zu untersagen.

In der Eingangsbemerkung zum Kapitel 1.10 heißt es ausdrücklich: „Für Zwecke dieses Kapitels versteht man unter ‚Sicherung‘ die Maßnahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Diebstahl oder den Missbrauch gefährlicher Güter, durch die Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren.“

Das Thema Lärm im Bahnhofsbereich wird noch gesondert aufgegriffen.