Efringen-Kirchen (boe). Die Frage, ob bei der Nachnutzung des Tübbingareals im Schlöttle II möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, hat in der vergangenen Woche für einigen Wirbel gesorgt.
Um Klarheit in dieses Grundstücksgeschäft zu bringen, wird nun auch die Staatsanwaltschaft Lörrach aktiv.
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veröffentlicht in Die Oberbadische vom 25.08.2014