SPD Efringen-Kirchen

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„Bring und Hol“ ist nach drei Aussetzern wieder da.

Veröffentlicht am 25.10.2023 in Presseecho

Nach drei Jahren „Zwangspause“ findet „Bring und Hol“ in Istein wieder statt. In der Isteiner Festhalle können am Samstag, 28. Oktober, weiterhin zu gebrauchende Gegenstände zur Mitnahme angeboten werden.

Der SPD-Ortsverein Efringen-Kirchen organisiert die Veranstaltung seit vielen Jahren und bekam dafür 1995 einen Umweltpreis verliehen. Durch die längere Nutzung der Gegenstände wird Müll vermieden und damit die Umwelt geschont. Gegenstände können zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr abgegeben werden. Anbieten tun sich dafür Haushaltswaren, Elektrogeräte, Spielzeug, Bücher, Hörbücher, CD’s, Sportausrüstung, Hobbyartikel, Kleidung, Klein- und Gartenmöbel, Pflanzen, Lampen, Korbwaren, Fahrräder.

Von der Annahme ausgeschlossen sind Gegenstände, die nichtfunktionsfähig sind, sowie Teppiche, Matratzen, Reifen, Autoersatzteile, Video-Kassetten, Röhrenmonitore, alte Skier, alte Aktenordner, Batterien, Problemstoffe und alles, was auf Grund seines Zustandes nicht mehrverwendbar ist. Der SPD-Ortsverein bittet in seiner Mitteilung darum, dass die Spender daran denken, dass nur abgegeben wird, was anderen eine Freude wäre.

Zum Mitnehmen öffnet die Festhalle im Basler Weg 26 von 13.30 und 14.30 Uhr. In dieser Zeit kann sich jeder dort umsehen und sich mit dem eindecken, wofür er noch Verwendung hat. Die Aktion „Bring und Hol“ bedeutet nicht, dass nur derjenige etwasholen kann, der zuvor etwas gebracht hat. Es bedeutet vielmehr, dass jeder das anbietet, was er nicht mehr benötigt und jeder das kostenlos mitnehmen kann, wofür er Verwendung hat.

Aufgrund der Kosten, die mit dieser Aktion verbunden sind, erhebt der Veranstalter von jedem erwachsenen Besucher ein Eintrittsgeld von vier Euro, das bereits ab 13.15 Uhr entrichtet werden kann. Kinder, Jugendliche, Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger sowie Flüchtlinge zahlen zwei Euro. Händler sind ausgeschlossen.

veröffentlicht in der online-Ausgabe der Oberbadischen vom 24.10.23