SPD Efringen-Kirchen

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Ehrenbürger nur zu Lebzeiten

Veröffentlicht am 24.01.2020 in Presseecho

EFRINGEN-KIRCHEN (vl). Bei der Diskussion um die Umbenennung der Hermann-Burte-Halle in Mehrzweckhalle am Montag im Gemeinderat war mehrfach daran erinnert worden, dass Burte 1957 zum Ehrenbürger der Gemeinde Efringen-Kirchen ernannt worden war. Allerdings, so erinnert nun der SPD-Ortsverein in einer Mitteilung, sei die Ehrenbürgerwürde mit Burtes Tod 1960 erloschen.

In einer Vorbesprechung zu dem SPD-Antrag habe Bürgermeister Philipp Schmid die SPD auf diese Tatsache aufmerksam gemacht, erklärt der SPD-Vorsitzende Armin Schweizer. Ursprünglich hatte die Partei die Aberkennung der Ehrenbürgerwürde ebenso beantragen wollen. Im § 22 der Gemeindeordnung, die für ganz Baden-Württemberg gilt, ist jedoch festgelegt, dass das Ehrenbürgerrecht als reines Persönlichkeitsrecht durch den Tod erlischt. Ehrenbürger können also nur lebende Personen sein.

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Ehrenbürger nur zu Lebzeiten (veröffentlicht am Fr, 24. Januar 2020 auf badische-zeitung.de)